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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Leistungen
Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot auf www.querwaldein.de sowie der Buchungsbestätigung und der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Querwaldein e.V. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Querwaldein e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Querwaldein e.V..

2. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Diese Regelung gilt insbesondere für Risiken, die von Querwaldein e.V. nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind. Die Haftpflichtversicherung des Querwaldein e.V. tritt nur bei durch ReferentInnen bedingte Schäden in Kraft. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu unseren Lasten ist ausgeschlossen.

3. Vertragsabschluß
Auftrag bzw. Teilnahme ist nur dann verbindlich, wenn Querwaldein die schriftliche dargelegte Bestätigung des Auftraggebers vorliegt (oder Bezahlung des Auftrag) bzw. die Unterschrift des Teilnehmers bei der Veranstaltung erfolgt (offener Termin).
4. Veranstaltungsablauf
  Die Kursteilnahme ist in der Regel nur für die in der Programmbeschreibung unter www.querwaldein.de genannten Zielgruppen möglich
  Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung des Querwaldein e.V.
  Die Wartezeit der/die Referent(en) am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 10 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus
  Die Teilnahmegebühr ist in der Regel direkt vor Beginn bei dem/den ReferentInnen der Veranstaltung zu bezahlen
  Alle (bis auf extra gekennzeichnete) Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt
  Während einer Querwaldein-Veranstaltung gemachte Fotos dürfen seitens Querwaldein zu Pressezwecken verwendet werden.
  Bitte bringen Sie keine lebenden Tiere mit zur Veranstaltung.

5. Mitwirkungspflicht
Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen TeilnehmerInnenn oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem Auftraggeber. Darüber hinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Der Querwaldein e.V. ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programmes. Wir empfehlen den Aufsichtspflichtigen nach jeder Veranstaltung eine routinemässige Überprüfung nach Zecken.
6. Zahlungsbedingungen (Sondertermine)
Der Auftraggeber verpflichtet sich bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme auf das Konto des Querwaldein e.V. zu überweisen, es sei denn laut Buchungsbestätigung werden andere Bezahlarten angeboten. Somit wird das vereinbarte Vertragsverhältnis rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Querwaldein e.V. berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine angemessene Entschädigung in Höhe der bis dahin entstandenen Auslagen zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der Auftraggeber die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

7. Stornoregelungen
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme kann der Querwaldein e.V. folgende pauschalisierte Stornokosten erheben:
  21. - 11 Tag vor Beginn der Veranstaltung 25%
  4. - 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50%
  ab 3. Tag vor Beginn der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.
Offener Termin: ab 3. Tag vor der Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme.

8. Veranstaltungsausfall
Sollte eine Veranstaltung des Querwaldein e.V. aufgrund der nicht erreichten MindestteilnehmerInnenzahl ausfallen, so werden die bereits angemeldeten TeilnehmerInnen einen Tag vor der eigentlichen Veranstaltungsdurchführung per E-Mail oder telefonisch informiert.
Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 7 Tagen zurückerstattet.
Bei einer lokalen Unwetterwarnung des DWD bzw. der Unwetterzentrale und/oder höherer Gewalt (Orkan(schäden) etc.) behält sich der Querwaldein e.V. vor, die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen auch kurzfristig abzusagen und wenn möglich einen zeitnahen Ersatztermin anzubieten.
Bei Nichtstattfinden von vertraglich vereinbarten Angeboten aus dem Bereich "Buchbare Programme" werden vorab entstandene Kosten erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
Seitens des Querwaldein e.V. können TeilnehmerInnen von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls der/die TeilnehmerIn trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen TeilnehmerInnen massiv beinträchtigt.

9. Nutzungsrechte
Die von dem Querwaldein e.V. angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum des Querwaldein e.V. und dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht - auch nicht teilweise - genutzt oder umgesetzt werden.

10. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

11. Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Stand: 01.01.2009
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