Fragen und Antworten zu Kindergeburtstagen mit dem Querwaldein e.V.
Kann man als Elternteil mitgehen?
Die Anwesenheit mindestens eines erwachsenen Elternteils ist aus Gründen der Aufsichtspflicht notwendig.
Wie ist es mit den Eltern der Gäste?
Da Kindergeburtstage nicht selten mit bis zu 15 Kindern statt finden, empfehlen wir in der Regel nur die Teilnahme der Eltern des Geburtstagskindes bzw. max. 3 erwachsener Personen, da ansonsten die Gruppengröße zu hoch ist. Für spezielle Eltern-Kind-Veranstaltungen empfehlen wir Termine abseits von Geburtstagsfeierlichkeiten.
Besteht die Möglichkeit, zum Beispiel einen Geburtstagskuchen mitzubringen?
Bei vielen Geburtstagsprogrammen steht ein "zentraler Verweilort" im Mittelpunkt der Veranstaltung, so dass bei einer Pause ein Geburtstagskuchen o.ä. gemeinsam von den TeilnehmerInnen verzehrt werden kann. Bitte achten Sie darauf, dass die kleine Mahlzeit und auch Getränke in möglichst nachhaltigen Verpackungen mitgebracht werden.
Finden die Angebote auch bei schlechtem Wetter statt?
Querwaldein-Angebote finden auch bei regnerischem Wetter statt. Zum Schutz wird u.a.an einem "zentralen Verweilort/Lager" eine Plane gespannt, unter der sich die Kinder dann teilweise im Trockenen aufhalten können. Bei offiziellen Unwetterwarnungen muss die Veranstaltung jedoch abgesagt werden. Lesen Sie hierzu den entsprechenden Passus in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch bei einem kurzfristig aufziehendem Gewitter muss die Veranstaltung aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden. Die Anzahl der Veranstaltungsausfälle und -abbrüche aus diesen Anlässen betragen jährlich ca. 2% der gebuchten Veranstaltungen und geschehen im Interesse aller TeilnehmerInnen.
Was empfiehlt der Querwaldein e.V. zum Haut- und Zeckenschutz im Wald?
Zu diesen beiden Themen habe wir eigene Themenseiten eingerichtet. Hier geht es zu den Tipps zum Hautschutz und hier zu den Zeckenschutztipps.

"Vertreibt die Natur; sie kehrt im Galopp zurück."
(Philipp Destouches, Le Glorieux, III, 5)

