Allgemeine Geschäftsbedingungen des Querwaldein e.V.

    1. Leistungen

    Der Leistungsumfang ist dem jeweiligen Angebot auf der Internetseite des Vereins (www.querwaldein.de) sowie der Buchungsbestätigung und der aktuellen Preisliste zu entnehmen. Querwaldein e.V. schuldet die gewissenhafte Veranstaltungsvorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Veranstaltungsleistungen. Bei der Durchführung von Veranstaltungen behält sich der Querwaldein e.V. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vor, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Querwaldein e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Nebenabreden und Änderungen der im jeweiligen Angebot spezifizierten Leistungen und Kosten durch Wünsche des Auftraggebers (Kunde/Kundin) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Querwaldein e.V.

    1. Teilnahmebedingungen
    • Die Kursteilnahme ist nur für die in der Programmbeschreibung genannten Zielgruppen möglich. Extra-Absprachen erfordern eine vorherige schriftliche Bestätigung des Querwaldein e.V.
    • Die Aufsichtspflicht verbleibt stets bei den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Teilnehmer*innen oder Aufsichtspflichtigen bzw. dem/der Auftraggeber*in. Darüberhinausgehende Aufsichtspflichten über Kinder und Jugendliche bedürfen der vorherigen, schriftlichen Vereinbarung. Ausnahmen:

    Waldspielgruppen: Die Aufsichtspflicht unterliegt den die Teilnehmenden begleitenden Erziehungsberechtigten. Wurde vorab eine Teilnahme des Kindes ohne Erziehungsberechtigten vereinbart, unterliegt die Aufsichtspflicht der Spielgruppenleitung.

    Ferienfreizeiten: Die Aufsichtspflicht unterliegt der Freizeitleitung ab dem Moment der Übergabe des Kindes bis zu dessen Abholung am vereinbarten Treffpunkt.

    • Die Wartezeit des/der Referent*in am Veranstaltungstreffpunkt beträgt maximal 15 Minuten über die festgelegte Startzeit hinaus. Bei Verspätungen ist der/die Kund*in angehalten, den/die Referent*in unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.
    • Alle (bis auf extra gekennzeichnete) Veranstaltungen sind inhaltlich auf die Vermittlung von thematischen Grundkenntnissen ausgelegt.
    • Die Mitnahme von Tieren ist nur nach Absprache erlaubt.
    • Der Querwaldein e.V. ist nur verantwortlich für den inhaltlichen Ablauf des Programmes.
    • Wir empfehlen nach jeder Veranstaltung eine routinemäßige Überprüfung nach Zecken.
    • Seitens des Querwaldein e.V. können Teilnehmer*innen von einer Veranstaltung vorzeitig ausgeschlossen werden, falls sie trotz Ermahnung die Sicherheit der anderen Teilnehmer*innen massiv beeinträchtigten oder die Veranstaltung stören.
    1. Vertragsabschluss

    Der Auftrag ist dann verbindlich, wenn der Querwaldein e.V. die abgestimmte Buchungsbestätigung bzw. Rechnung dem/der Auftraggeber*in postalisch oder elektronisch zugesandt hat.

    1. Zahlungsbedingungen

    Der/die Auftraggeber*in verpflichtet sich spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 100 % der Auftragssumme aus der Rechnung auf das Konto des Querwaldein e.V. zu überweisen, es sei denn laut Rechnung werden andere Bezahlarten oder -fristen angeboten. Ist eine „Bar“-Zahlung möglich, ist die Teilnahmegebühr exakt passend vor Beginn beim dem/der Referenten*in der Veranstaltung zu bezahlen.

    Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen ist der Querwaldein e.V. berechtigt, den Auftrag fristlos zu kündigen und eine Entschädigung in Höhe von 100% der Auftragssumme zu verlangen. Die gesetzlichen Vorschriften über den Zahlungsverzug bleiben unberührt.

    Bei Angeboten mit Übernachtungs- und Verpflegungsleistungen erkennt der/die Auftraggeber*in die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Beherbergungsbetriebes an.

    1. Rücktritt durch den/die Teilnehmer*innen

    Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme durch den/die Auftraggeber*in erhebt der Querwaldein e.V. folgende pauschalisierte Stornokosten:

    Für Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen:

    → bis sechs Wochen vor Seminarbeginn: 30,- € Bearbeitungsgebühr pro Seminar
    → sechs Wochen bis 14 Tage vor Seminarbeginn: 50% der Seminargebühr

    → ab dem 13. Tag vor Seminarbeginn kann keine Rückerstattung mehr erfolgen

    Für alle anderen Veranstaltungen:

    → 21. – 11. Tag vor Beginn der Veranstaltung 25%
    → 4. – 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung 50%

    → Bei offenen Veranstaltungen ab 24h vor Veranstaltungsbeginn 100% der Teilnehmer*innengebühr

    → ab dem 3. Tag vor Beginn bei allen anderen Veranstaltung 100% der gesamten Auftragssumme

     

    1. Absage durch den/der Veranstalter*in / Veranstaltungsausfall

    Querwaldein e.V. behält sich das Recht vor eine Veranstaltung u.a. bei Vorliegen folgender Gegebenheiten kurzfristig abzusagen:

    • nicht erreichte Mindestteilnehmer*innenzahl
    • Krankheit eines/einer Referenten*in
    • lokale Unwetterwarnung des DWD
    • höherer Gewalt (z.B. Sturmschäden)

    Evtl. geleistete Teilnahmegebühren werden innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet.
    Bei Absage aufgrund einer Verordnung/höherer Gewalt/Unwetterwarnungen behält der Querwaldein e.V. sich vor, 10% der Buchungssumme als Bearbeitungsgebühr einzubehalten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

     

    1. Mitwirkungspflicht bei Fort- und Weiterbildungen

    Um eine Teilnahmebestätigung bei einer Fort- und Weiterbildung zu erhalten, gilt für die gesamte Seminardauer Anwesenheitspflicht. Für den Erhalt des Zertifikats gilt Anwesenheitspflicht bei allen für das Zertifikat erforderlichen Seminaren sowie Absolvieren aller sonstigen bei Anmeldung ausgewiesenen Zertifikatsanforderungen.

    Die Zertifikatsinhalte müssen binnen drei Jahren, bei Nutzung von Bildungsfördermaßnahmen binnen zwei Jahren, erfüllt werden. Die Nutzung einer Bildungsfördermaßnahme erfordert die vorherige Absprache mit dem Querwaldein e.V..

     

    1. Nutzungsrechte

    Die von Querwaldein e.V. angefertigten und vorgelegten Entwürfe, Ideen und Konzeptionen sind geistiges Eigentum des Querwaldein e.V. und dürfen nur von diesem verwendet werden. Der Querwaldein e.V. behält sich daher ausdrücklich das Recht vor, rechtliche Schritte gegen jede Urheber- und Nutzungsrechtsverletzung einzuleiten.

    Lehrinhalte unserer Fort- oder Weiterbildungen, können von den Teilnehmer*innen der Fort- und Weiterbildung mit dem Hinweis auf die  Ausbildung bei Querwaldein e.V.  im Rahmen ihrer  Tätigkeit als Naturerlebnispädagog*innen genutzt werden. Unsere Fortbildungskonzeptionen sind davon ausgeschlossen.

     

    1. Haftung

    Die Teilnahme an den Veranstaltungen geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für Risiken, die von Querwaldein e.V. nicht vorhersehbar und/oder nicht beeinflussbar und/oder nicht zu vertreten sind.

    Querwaldein e.V. haftet für Schäden aus Verletzungen des Lebens, Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Querwaldein e.V. oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Querwaldein e.V. beruhen. Querwaldein e.V. haftet außerdem für weitere Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Querwaldein e.V. oder eines Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Querwaldein e.V. beruhen.

    Eine weitergehende Haftung und daraus etwaig entstehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht. Die Haftpflichtversicherung des Querwaldein e.V. tritt nur bei durch Referent*innen bedingten Schäden in Kraft. Ersatz von Schäden, die Teilnehmer*innen Dritten verursachen, ist davon ausgeschlossen.

     

    1. Salvatorische Klausel

    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

    11. Gerichtsstand

    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Köln. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.  Stand: 03.02.2023